BIDs für Misch-, Wohn- und Gewerbegebiete. Selbstbesteuerung zur Finanzierung öffentlicher Güter.
Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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Abstract
Die Hansestadt Hamburg war 2005 der Vorreiter bei der Schaffung von Business Improvement Districts (BID) und hat ein entsprechenden Gesetz verabschiedet. Seit diesem Jahr gibt es BID-Gesetze auch in den Ländern Schleswig-Holstein, Bremen und Hessen. In diesem Jahr sollen dem Vernehmen nach Nordrhein-Westfalen und Sachsen folgen. Parallel dazu entwickeln sich die Ansätze in der Praxis. Mit dem Neuen Wall und Bergedorf in Hamburg, aber auch den vier innerstädtischen Quartieren in Gießen sowie rund 20 weiteren Projekten, die 2007 vor der formalen Anerkennung stehen, ist die Frage nunmehr nicht mehr, ob es BIDs in Deutschland geben soll oder gibt. Die Frage ist nur noch, wie dieses neue Instrument der Stadtentwicklung bestmöglich genutzt und verbreitet werden kann. difu
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Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 4
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S. 137-138