Vorläufige Verwaltungsakte.

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SEBI: 89/5549

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S

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Abstract

Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. 4. 1983 gibt es das - gesetzlich nicht geregelte - Institut der vorläufigen Subventionsbewilligung. Die Arbeit befaßt sich mit der Problematik des vorläufigen Verwaltungsakts, ohne sich auf den Bereich des Subventionsrechts bzw. der Leistungsverwaltung zu beschränken. Vorgenannte Entscheidung ist nur Ausgangspunkt für eine Sichtung des materiellen Rechts mit dem Ziel, die Wurzeln des vorläufigen Verwaltungsakts aufzuspüren. Neben den Rechtsfolgen werden der Sachverhalt, auf den reagiert werden soll, die Entscheidungssituation der Behörde und das Verfahren der Rechtsanwendung erörtert. Der vorläufige Verwaltungsakt wird gegenüber anderen Instituten des Verwaltungshandelns abgegrenzt und konkretisiert; weiter wird seine Zulässigkeit und die Erforderlichkeit einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage geprüft. vka/difu

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Verwaltungsakt, Vorläufigkeit, Subvention, Sozialrecht, Enteignung, Öffentlicher Dienst, Steuerrecht, Sozialwesen, Wirtschaftspolitik, Steuer, Umweltschutz, Denkmalschutz, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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München: Beck (1989), XII, 175 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Univ.München 1988)

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Verwaltungsakt, Vorläufigkeit, Subvention, Sozialrecht, Enteignung, Öffentlicher Dienst, Steuerrecht, Sozialwesen, Wirtschaftspolitik, Steuer, Umweltschutz, Denkmalschutz, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Münchener Universitätsschriften. Reihe der Juristischen Fakultät; 73