Rechtsgedanken und Rechtstechniken totalitärer Herrschaft, aufgezeigt am Recht des öffentlichen Dienstes im Dritten Reich und der DDR.
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SEBI: 89/1618
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DI
S
S
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Abstract
Der rechtsvergleichenden Untersuchung liegen im Kern die verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen des nationalsozialistischen und des sozialistischen Staates mit totalitärem Anspruch auf der einen Seite und des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats auf der anderen Seite zugrunde. Der Verfasser hat es sich zum Ziel gesetzt, die rechtliche Umsetzung der totalitären Verfassungsprinzipien im Dritten Reich und in der DDR auf einem bestimmten Sondergebiet, nämlich dem Gesamtkomplex der Rechtsnormen, die für die Herrschaft über den öffentlichen Dienst bedeutsam sind, vor dem Hintergrund der rechtlichen Ausgestaltung in der Bundesrepublik Deutschland und der Weimarer Republik zu untersuchen. Gemeint sind nicht nur der beamten- und arbeitsrechtliche Begriff, vielmehr gehören auch die staatsorganisationsrechtlichen Normen des Staatsaufbaus und gerichtsverfassungsrechtliche Normen über den gerichtlichen Rechtsschutz im öffentlichen Dienst dazu. chb/difu
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Keywords
Totalitarismus, Nationalsozialismus, Öffentlicher Dienst, Beamter, Beamtenrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsorganisation, Rechtsschutz, Verwaltungsrecht, Partei, Arbeit, Kommunalbediensteter, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Recht, Verwaltung
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Berlin: Duncker und Humblot (1988), 263 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1987)
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Totalitarismus, Nationalsozialismus, Öffentlicher Dienst, Beamter, Beamtenrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsorganisation, Rechtsschutz, Verwaltungsrecht, Partei, Arbeit, Kommunalbediensteter, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Recht, Verwaltung
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Beiträge zur politischen Wissenschaft; 51