Bauordnungsrecht und Straßenrecht - Änderung baulicher Anlagen im Anbauverbot. § 9 Abs.1, 2, 3 und 8 FStrG. BVerwG, Urteil v. 15.1.1982 - Az. 4 C 1.80 - OVG Nordrhein-Westfalen.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1983

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Durch das fernstraßenrechtliche Verbot, bauliche Anlage zu "errichten", ist die erstmalige Herstellung solcher Anlagen untersagt, nicht dagegen die bloße Änderung des vorhandenen Zustands durch einen Anbau. Zu den Voraussetzungen der Zulassung einer Ausnahme vom fernstraßenrechtlichen Anbauverbot. Eine Härte ist dann nicht beabsichtigt, wenn die Einhaltung des Anbauverbots unter den jeweils besonderen Umständen des Einzelfalles im Hinblick auf die vom Gesetzgeber erstrebten Verhältnisse an den Bundesstraßen erforderlich ist. -y-

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Baurecht 14(1983)Nr.1, S.56-59, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen