Zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans und ihren Auswirkungen.

Boorberg
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Boorberg

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Stuttgart

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0942-5454

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ZLB: Zs 4381

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Abstract

Ein Haupterwerbslandwirt beabsichtigt, seinen Schweinezuchtbetrieb um einen weiteren Stall zu erweitern. Im Flächennutzungsplan ist dieses Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft und als ein knapp 250 m westlich des geplanten Stalls gelegener, 17,9 ha großer Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Die beantragte Baugenehmigung für einen Zuchtschweinestall lehnte die Gemeinde ab mit der Begründung, dass dem Vorhaben der Flächennutzungsplan entgegenstehe, weil das vorgesehene Wohngebiet den für den Betrieb des Landwirts »erforderlichen Emissionsradius« teilweise überschneide. Außerdem sei das gemeindliche Einvernehmen unter Hinweis auf die vorrangige Verwirklichung der Wohnbebauung vor der Stallerweiterung versagt worden. In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurde ein Gutachten eingeholt, um das Ausmaß der Immissionen festzustellen, die vom Bauvorhaben des Landwirts einschließlich des bestehenden Schweinestalls auf die im Flächennutzungsplan vorgesehene Wohnnutzung einwirken würden. Die gutachterlichen Untersuchungen nach dem EMIAK-Modell (Empirisches Modell zur Abschätzung der Immissionshäufigkeiten im Umfeld von Tierhaltungen nach Abshoff und Krause - 1990) ergaben, dass die Wohnnutzung und die Schweinezucht nebeneinander verwirklicht werden könnten. Gestützt darauf gab das Verwaltungsgericht der Klage statt und verpflichtete die Gemeinde, über den Bauantrag erneut zu entscheiden. Die hiergegen seitens der Gemeinde eingelegte Berufung hatte keinen Erfolg. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 7.2.2003 - 8 S 2422/02 - (bisher nicht veröffentlicht). difu

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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

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Nr. 12

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S. 362-364/Rdnr.200

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