Der ökologische Ausgleichsraum - plakatives Schlagwort oder realistisches Planungskonzept?
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SEBI: Zs 2350-4
BBR: Z 300a
IRB: Z 1043
BBR: Z 300a
IRB: Z 1043
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Abstract
Die größten Schwierigkeiten bei der Ausweisung von Freiräumen für den ökologischen Ausgleich bestehen in einer langfristigen Sicherung solcher Räume und in der mangelnden Operationanlisierung diesbezüglicher Programm-Forderungen. Angesichts der großen begrifflichen und inhaltlichen Unklarheiten versucht Verf. 'ökologische Ausgleichsfunktionen' zunächst einmal zu systematisieren und schlägt vor, eine Differenzierung in aktive und passive Ausgleichsleistungen vorzunehmen. Die aktiven Leistungen bestehen in einem Transfer von Klima/Luft und Wasser von gering belasteten Räumen in stark belastete Gebiete. Die passiven Leistungen werden hingegen nur im Ausgleichsraum selbst wirksam, z.B. kommen Erholungssuchende; Es findet ein Nutzungsartenausgleich statt. Generell spielt die Entfernung zwischen Be- und Entlastungsraum eine wesentliche Rolle, echte Ausgleichsleistungen finden statt, wenn Belastungsräume durch ökologische Nachbarschaftseinwirkungen positiv beeinflußt werden. Verf. möchte die ökologische Ausgleichsleistung auf den klimaökologischen und lufthygienischen Aspekt begrenzt wissen. Die Landwirtschaft wird nicht als ökologische Ausgleichsleistung angesehen.
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Landschaftsschutz, Vorranggebiet
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Landschaft & Stadt, Stuttgart 10 (1978), H.3, S. 114-119
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Landschaftsschutz, Vorranggebiet