Positives Recht und sozialer Wandel im demokratischen und sozialen Rechtsstaat.
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1977
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SEBI: 78/3112
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Zusammenfassung
Überprüft wird die Innovationsfähigkeit des bundesrepublikanischen Rechtssystems und damit zugleich die These einer dem Rechtsstaat immanenten Konservativität und Rückschrittlichkeit. Dabei gilt es insbesondere, entwicklungshemmende Faktoren sowie antiquierte Verfassungsstrukturen bloßzulegen und unter Berücksichtigung der grundgesetzlichen Leitentscheidung zum demokratischen und sozialen Rechtsstaat mögliche Reformvorschläge zu entwickeln. Bei der Analyse der Funktionalität des positiven Rechts im Hinblick auf den sich beschleunigenden sozialen Wandel werden die zwischen Recht und Gesellschaft auftretenden ideologischen Differenzen herausgearbeitet und verschiedenen Kategorien zugeordnet, wobei die durch das Gebot normativer Standfestigkeit bedingten Differenzen von solchen pathologischer Art unterschieden werden. Anschließend wird die praktische Notwendigkeit eines rechtlich gesteuerten sozialen Wandels einer Verfassungswirklichkeit gegenübergestellt, in der eine dem gesellschaftlichen Status quo weitgehend verwurzelte Rechtsordnung den erforderlichen sozialen Wandel zumindest in Teilbereichen blockiert. Diese Problematik wird vorwiegend unter verfassungsrechtlichem Aspekt behandelt.
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Berlin: Duncker & Humblot (1977), 346 S., Lit.(jur.Diss.; Kiel o.J.)
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Serie/Report Nr.
Veröffentlichungen des Instituts für Internationales Recht; 77