Aus der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NW. OVG NW, Urteil vom 17.12.1980.
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SEBI: Zs 1707-4
BBR: Z 374
IRB: Z 920
BBR: Z 374
IRB: Z 920
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Zusammenfassung
Für den Maßstab zur Bemessung der Straßenreinigungsgebühren ist die Aufteilung des Reinigungsvorganges nach der Grundstücksfrontlänge nicht rechtlich geboten. Vielmehr müssen durch Verwendung des grundsätzlich zulässigen Frontmetermaßstabes auch die Hinterliegergrundstücke erfasst und dadurch eine Gleichbehandlung mit den an die Straße angrenzenden Grundstücken sichergestellt werden. Behandelt wird ein Urteil zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren mit Hilfe des Frontmaßstabes als wahrscheinlichkeitsnahem Gebührenmaßstab. za
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Schlagwörter
Recht, Allgemein, Straßenreinigungsgesetz, Straßenreinigungsgebühr, Erhebung, Grundlage, Frontmetermaßstab, Straße, Anlieger, Hinterliegergrundstück, Rechtsprechung
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Städte- und Gemeinderat, Düsseldrof 35(1981)Nr.3, S.74-75
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Recht, Allgemein, Straßenreinigungsgesetz, Straßenreinigungsgebühr, Erhebung, Grundlage, Frontmetermaßstab, Straße, Anlieger, Hinterliegergrundstück, Rechtsprechung