Risikoverteilung bei Beeinträchtigungen durch Vertiefung mehrerer Nachbargrundstücke. BGB §§ 830 I 2, 906 II 2. BGH, Urt. v. 27.5.1987 - V ZR 59/86, Schleswig.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Sind mögliche Ursachen der Beeinträchtigung eines Grundstücks, die Vertiefung mehrerer Nachbargrundstücke oder von diesen ausgehende Bodenerschütterungen, so greift die Risikoverteilung (Verursachungsvermittlung) nach § 830 I 2 BGB auch dann ein, wenn einer der möglichen Schadensverursacher aus unerlaubter Handlung haftet und ein anderer aufgrund eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs angemessenen Ausgleich schuldet oder wegen enteignenden oder enteignungsgleichen Eingriffs zur Entschädigung verpflichtet ist. (-z-)

Beschreibung

Schlagwörter

Nachbarschutz, Nachbarrecht, Baumaßnahme, Beteiligte, Rechtsprechung, Grundstücksvertiefung, Rechtmäßigkeit, Zulässigkeit, Risikoverteilung, BGH-Urteil, Recht, Eigentum

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 40(1987), Nr.44, S.2810-2813

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Nachbarschutz, Nachbarrecht, Baumaßnahme, Beteiligte, Rechtsprechung, Grundstücksvertiefung, Rechtmäßigkeit, Zulässigkeit, Risikoverteilung, BGH-Urteil, Recht, Eigentum

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries