Kollegiale Funktionsträger als Verfassungsproblem. Dargestellt unter besonderer Berücksichtigung der Kunststoffkommission des Bundesgesundheitsamtes und der Transparenzkommission.
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SEBI: 88/1721
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Ausschüsse, Beiräte und andere kollegiale Funktionsträger im Bereich der Bundesverwaltung können erhebliche verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen. Der Autor zeigt dies anhand der Kunststoffkommission und der Transparenzkommission des Bundesgesundheitsamtes auf, die sich mit Lebensmittelverpackungen bzw. mit der Preistransparenz von Arzneimitteln befassen. Hierbei klärt er einleitend die Zweckmäßigkeit von Verwaltungsgremien. Weiter zeigt er Klassifizierungen von kollegialen Funktionsträgern im Bereich der vollziehenden Gewalt auf, um den rechtlichen Standort der beiden als Exempel dienenden Exekutivgremien näher bestimmen zu können. Sodann geht er auf ihre Geschichte und Wesensmerkmale ein. Weiter klärt der Verfasser, ob die tätig gewordenen Exekutivorgane die Kompetenz für die Schaffung der Kunststoffkommission bzw. der Transparenzkommission haben oder ob dazu nicht ausschließlich der Gesetzgeber befugt ist. Ferner bietet er einen Vorschlag für eine formell-gesetzliche Verankerung der Kunststoffkommission an. gzi/difu
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Verwaltungsorganisation, Kollegialorgan, Kommission, Behörde, Kompetenz, Gesundheitswesen, Rechtsgeschichte, Institutionengeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltung, Staat/Verwaltung, Organisation
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Frankfurt/Main: Metzner (1987), XXIV, 630 S., Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1986)
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Verwaltungsorganisation, Kollegialorgan, Kommission, Behörde, Kompetenz, Gesundheitswesen, Rechtsgeschichte, Institutionengeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltung, Staat/Verwaltung, Organisation