Baugrundrisiken und öffentliches Recht - Reformbedarf?

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0340-7489

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IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241

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Abstract

Der als Vortrag konzipierte Beitrag setzt sich mit den rechtspolitischen Problemen auseinander, die sich aus der Forderung ergeben, die öffentliche Hand solle für Baugrundrisiken aus Altlasten haften. Diskutiert werden der Zusammenhang von Amtshaftungspflicht und Abwägungsumfang in der Bauleitplanung und die Reichweite des Drittschutzes. Die Rechtsprechung von BGH und BVerwG grenzt die Ermittlungspflicht und Amtshaftung der öffentlichen Hand deutlich ein. Dem Bauherren bleibt ein erhebliches eigenes Risiko. Der Verfasser weist darauf hin, daß der Ruf nach weitergehender Haftung der Gemeinden im Widerspruch zu der breit geforderten Entlastung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren steht.

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Baurecht

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Nr.5

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S.604-611

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