Entbürokratisierung durch das Wohnrechtsvereinfachungsgesetz 1984.
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IRB: Z 464
BBR: Z 481
BBR: Z 481
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Zusammenfassung
Beim Entwurf des Wohnungsrechtsvereinfachungsgesetzes 1984 geht es in erster Linie um Gesetzes- und Verwaltungsvereinfachung; dies betrifft z.B. die Aufhebung der Vorschriften über die Mindestausstattung von Wohnungen (§ 40 II. WoBauG) und ähnliche Vorschriften. Weiter rechnet die Aufhebung der Sonder-Einkommensgrenze in § 4 WoBindG dazu. Zur Verwaltungsvereinfachung führt die Änderung von § 16 Abs. 5 WoBindG. Weiter zielt der Gesetzentwurf auf die Vereinfachung der Mietregelungen bei künftig zu fördernden Sozialwohnungen durch Aufnahme einer neuen Vorschrift über die genehmigte Miete (§ 73 II. WoBauG). Die Wohnungsunternehmen direkt betrifft die mögliche Bildung größerer Wirtschaftseinheiten zum Abbau von Mietverzerrungen im Sozialwohnungsbestand. hg
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Recht, Bauordnungsrecht, Wohnungsbaugesetz, Wohnungsbindungsgesetz, Mietrecht, Sozialwohnung, Wohnungsunternehmen, Gesetzentwurf
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Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 38(1984)Nr.5, S.73-75
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Recht, Bauordnungsrecht, Wohnungsbaugesetz, Wohnungsbindungsgesetz, Mietrecht, Sozialwohnung, Wohnungsunternehmen, Gesetzentwurf