§§ 127, 130, 131 BBauG. BVerwG, Urteil vom 21.9.1979 - 4 C 55.76.

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1980

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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4

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Zusammenfassung

Ob bei einer Straße mit getrennten Richtungsfahrbahnen eine einzelne Erschließungsanlage oder zwei selbständige, parallelverlaufende Anlagen gegeben sind, ist nach objektiven Kriterien entsprechend dem allgemeinen Erscheinungsbild der Straße "bei natürlicher Betrachtungsweise" zu bestimmen und unterliegt nicht dem Ermessen der Gemeinde. Ist demgemäß die Straße eine einzelne Erschließungsanlage, darf der Erschließungsaufwand für diese eine Anlage nicht zum einen Längsteil in die zusammengefasste Ermittlung des Erschließungsaufwands einbezogen, zum anderen Längsteil hiervon ausgenommen werden. Das Urteil beruht weiter auf den §§ 127 und 131 BBauG. -y-

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 33(1980)Nr.7, S.220-221

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