Verfassungsrechtliche Probleme in Niedersachsen in Vergangenheit und Gegenwart. Abschiedsvorlesung am 27.2.1991, Hannover, Leibnizhaus.

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Hannover

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ZLB: 93/3108

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KO
RE

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In der Abschiedsvorlesung als Honorarprofessor am Institut für Politische Wissenschaften der Universität Hannover gibt der langjährige FDP-Fraktionsvorsitzende und Vizepräsident des niedersächsischen Landtages einen zusammenfassenden Erfahrungsbericht seiner verschiedenartigen Tätigkeiten, wobei die mit dem Thema des Vortrags genannten verfassungsrechtlichen Probleme im Mittelpunkt stehen. Im Verlauf seiner Rede kommen dabei die Debatten um das Immunitätsrecht Anfang der 50er Jahre und um das Parteiverbot von KPD und SRP zur Sprache. Weiteres Thema ist seine Mitwirkung an drei Änderungen der niedersächsischen Verfassung, so bei der Regelung der Einrichtung von parlamentarischen Untersuchungsauschüssen. Grundsätzlich wird das Thema der Stellung der drei Gewalten, hier vor allem die Stärkung der Legislative gegen die Exekutive angesprochen. Niedersachsen war Vorreiter bei der Einführung eines Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Weitere Stichworte des Vortrags sind der Trend zum Berufspolitiker, die Abgeordnetenentschädigung, Vollverfassung, Minderheits- und Oppositionsrechte. goj/difu

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39 S.

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Schriftenreihe des niedersächsischen Landtages; 18