EG-Rechtsverträglichkeit als Kriterium der nationalen Umweltpolitik.

Schulthess
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Schulthess

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CH

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Zürich

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ZLB: 93/5750

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Zusammenfassung

Die Rechtsetzung der EG erfolgt unabhängig von den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten und deren Rechtsetzung. Es handelt sich bei dem EG-Recht also um eine eigenständige, auf eigener Hoheitsgewalt beruhende Rechtsordnung, die auch zu ihrer Wirksamkeit keiner Umsetzung in das nationale Recht bedarf. Stehen so europäisches und nationales Recht nebeneinander, muß aus Gründen der Einheitlichkeit das Gemeinschaftsrecht immer Vorrang haben. Deshalb kommt der EG-Rechtsverträglichkeit für die nationale Umweltpolitik die Bedeutung eines eigenständigen Kriteriums zu. Eine nationale Umweltmaßnahme muß sowohl mit demprimären als auch mit dem sekundären EG-Recht (d.h. EWG- Vertragsrecht bzw. aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen erlassenes Recht) vereinbar sein. Die Anforderungen für folgende Maßnahmen werden geprüft: Ordnungsrechtliche Umweltmaßnahmen (Verbot von Handelshemmungen); Umweltschutzsubventionen; Umweltabgaben; Umweltzertifikate (die zur Schadstoffabgabe ermächtigen) und beeinflussende Umweltmaßnahmen. lil/difu

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XXVIII, 175 S.

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Schriften zum Europarecht; 12