Flexible Schadenszurechnung im Staatshaftungsrecht, dargestellt am Beispiel des Mitverschuldens.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1977
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 78/3538
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Eine Berücksichtigung des Mitverschuldens des Geschädigten im Bereich der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen des Staates ist nicht bestritten. Der Verfasser untersucht die haftungsbegrenzende Wirkung des Mitverschuldens im Hinblick auf die einzelnen Ersatzansprüche wie Ansprüche aus Amtspflichtverletzung, enteignendem und enteignungsgleichem Eingriff, Aufopferung sowie auf Folgenbeseitigung. Ein im Bereich der Amtshaftung bei der Schadenszurechnung zu beachtendes Mitverschulden liegt insbesondere vor, wenn der Geschädigte es schuldhaft unterlassen hat, ein Rechtsmittel einzulegen (PAR. 839 Abs. 3 BGB) oder den Schädiger auf den Schadensverlauf aufmerksam zu machen (PAR. 254 Abs. 2 BGB). Bei einem enteignendem Eingriff kann nach der Ansicht des Verfassers ein Mitverschulden nur dann berücksichtigt werden, wenn dies eine gesetzliche Regelung (z. B. PAR. 93 Abs. 2 Bundesbaugesetz) ausdrücklich anordnet.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Bonn: (1977), XXII, 145 S., Lit.