Kooperatives Verwaltungshandeln durch Absprachen und Verträge beim Vollzug des Immissionsschutzrechts.
Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 2000/2351
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DI
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Abstract
Aufgrund der Vielfältigkeit und Komplexität des Umweltrechts ist eine Kooperation mit fachkundigen Betreibern äußerst bedeutsam. Dadurch besteht die Möglichkeit den Bürger in hoheitliche Verantwortung zu integrieren. Durch die Pflicht von jedermann sich am Umweltschutz zu beteiligen wird kooperatives Verwaltungshandeln im Immissionsschutzrecht immer wesentlicher. Hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Anlagegenehmigung sind Vorverhandlungen üblich. Die Genehmigungen können zwar nicht ersetzt werden, sondern diese nur begleiten und sind unverbindlich. Durch verwaltungsrechtliche Verträge kann eine Verbindung geschaffen werden und so ein angemessener Ausgleich zwischen der üblichen Ordnungsgewalt des Staates und der Forderung nach Konsens und Flexibilität sein. Nach den Grundlagen des kooperativen Verwaltungshandelns, wird auch auf kooperatives Handeln bei der Sanierung bestehender Anlagen eingegangen und das Sanierungskonzept der TA-Luft 1986 dargestellt. Schließlich zeigt die Studie u.a. die Rechtsfolgen rechtswidriger Sanierungsverträge, die Durchsetzung von Sanierungsverträgen sowie die Abwicklung durch Anpassung und Kündigung auf. kirs/difu
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282 S.
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Schriften zum Umweltrecht; 97