Übergewicht einer kreisangehörigen Stadt im Landkreis.
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1976
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ZZ
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
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Zusammenfassung
Durch die kommunale Neugliederung ist die Zahl der Landkreise um etwa die Hälfte verringert worden. Entsprechend hat sich die Einwohnerzahl und Fläche vergrößert. Es sind auch größere Städte, als es früher üblich war, in die Landkreise eingegliedert worden. Einige dieser alten, durch Eingemeindungen vergrößerten oder ,,eingekreisten'', neuen kreisangehörigen Städte haben nach Einwohnerzahl, Finanzkraft, Verwaltungskraft usw. im Vergleich zu den kleineren kreisangehörigen Gemeinden ein sehr hohes ,,Gewicht'' in einem Landkreis erhalten. Den größeren kreisangehörigen Städten ist in den meisten Ländern eine Sonderstellung hinsichtlich der Aufgabenerfüllung, der Aufsichtsregelung und des kommunal-verfassungsrechtlichen Status verliehen worden. Dennoch ergeben sich schwierige Verwaltungsverhältnisse zwischen sehr großen kreisangehörigen Städten und ihren Landkreisen.Wenn die größte Stadt im Landkreis mehr als ein Drittel der Landkreisbevölkerung hat, wird die Ausgleichsfunktion des Landkreises erschwert, und es besteht die Gefahr, daß die Erfüllung der Kreisaufgaben zu sehr aus dem Blickwinkel der größten Stadt im Landkreis gesehen wird. Nach den jeweiligen räumlichen und sonstigen Bedingungen ist es in einigen Fällen allerdings nicht zu umgehen, auch eine Stadt in einem Landkreis einzugliedern oder eingegliedert zu lassen, die nahezu die Hälfte der Gesamteinwohnerzahl des Landkreises hat. Normalerweise darf bei jeder Kreisneugliederung das Verhältnis der Einwohnerzahl der größten kreisangehörigen Stadt zum restlichen Landkreis nicht mehr als 33:66 betragen. Nur wenn aus zwingenden räumlichen oder sonstigen Gründen eine Kreisneugliederung nicht in anderer Weise erfolgen kann, kann ein ,,Gewicht'' der größten kreisangehörigen Stadt im Verhältnis zum restlichen Kreis hingenommen werden, das in die Nähe von 50:50 gerät.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 15 (1976), 1, S. 26-41, Zus., engl., franz.