Bauplanungsrecht - Nutzung von Räumen durch freie Berufe. § 13 BauNVO.BVerwG, Urteil v. 20.1.1984 - Az. 4 C 56.80 - OVG Lüneburg.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
SEBI: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Zulässigkeit der Nutzung von "Räumen" für die Berufsausübung freier Berufe setzt nicht voraus, dass in der jeweiligen Nutzungseinheit (Wohnung) nebeneinander gearbeitet und auch gewohnt wird. Die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbebetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, ist dadurch gekennzeichnet, dass in unabhängiger Stellung Dienstleistungen angeboten werden, die vorwiegend auf individuellen geistigen Leistungen oder sonstigen persönlichen Fertigkeiten beruhen. Betriebe oder Betriebsstellen des Handels, des Handwerks, der Industrie gehören ebensowenig zu den freien oder ähnlichen Berufen wie die Geschäftsstelle eines Verbandes von Handwerksinnungen. Das Urteil stützt sich in seiner Auslegung auf § 13 BauNVO. -y-
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Baunutzungsverordnung, Wohngebiet, Wohnung, Eigentumsrecht, Freiberufler, Selbständiger, Wohnraumnutzung, Bauplanungsrecht, Rechtsprechung, Berufsausübung, BVerwG-Urteil
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Baurecht 15(1984)Nr.3, S.267-269, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Baunutzungsverordnung, Wohngebiet, Wohnung, Eigentumsrecht, Freiberufler, Selbständiger, Wohnraumnutzung, Bauplanungsrecht, Rechtsprechung, Berufsausübung, BVerwG-Urteil