Erhöhte Anforderungen in Wasserschutzgebieten. Beispiel Hessen.
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BBR: Z 227
IRB: Z 335
SEBI: Zs 5913-4
IRB: Z 335
SEBI: Zs 5913-4
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Zusammenfassung
Mit dem zum 1.1.1990 in Kraft getretenen, novellierten Hessischen Wassergesetz und den hierzu ergangenen untergesetzlichen Verwaltungsvorschriften hat das Land Hessen die in der 5. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes von 1986 vorgegebene Rahmenvorschrift des Bundes zum Ausgleich erhöhter Anforderungen in Wasserschutzgebieten ausgefüllt. Im Gegensatz zur zentralen Lösung in Baden-Württemberg wurde eine dezentrale Lösung gewählt. Zur Nivellierung der Kostenbelastung für die Wasserversorgungsunternehmen hat der hessische Gesetzgeber das Instrument einer Ausgleichsfinanzierungsumlage geschaffen, die gespeist von den Wasserversorgungsunternehmen über eine fördermengenbezogene Abgabe zur teilweisen Finanzierung der Ausgleichsansprüche benutzt wird. Es werden die Verfahren der Ausgleichsbetragsberechnung skizziert und die Problembereiche der Hessischen Lösung erörtert. (-y-)
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Wasserschutzgebiet, Gesetzgebung, Berechnung, Wasserversorgungsunternehmen, Grundwasserschutz, Ausgleichsbetrag, Ausgleichsabgabe, Recht, Wasser
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Neue Deliwa-Zeitschrift, Hannover 42(1991), Nr.11, S.464-468, Abb.;Tab.;Lit.
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Wasserschutzgebiet, Gesetzgebung, Berechnung, Wasserversorgungsunternehmen, Grundwasserschutz, Ausgleichsbetrag, Ausgleichsabgabe, Recht, Wasser