Benutzungsregelung gemeindlicher öffentlicher Einrichtungen auf der Grundlage des § 35 Satz 2, 3. Alternative VwVfG.

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SEBI: 87/4601
IRB: 61SCHAE

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Bei der Benutzungsregelung von gemeindlichen öffentlichen Einrichtungen stellt sich die Frage, inwieweit die Gemeindeverwaltungen für solch eine Regelung auf Pargr. 35 S. 2 3. Alt. VwVfG zurückgreifen können. Die Untersuchung setzt sich zunächst mit den bisher zur Verfügung stehenden Benutzungsregelungsformen auseinander. Anschließend zeigt die Untersuchung auf, daß wegen der Reichweite und Bedeutung des Gesetzesvorbehaltes für öffentliche Einrichtungen die Gemeindeverwaltungen nur in einem eng begrenzten Bereich auf Pargr. 35 S. 2 3. Alt. VwVfG zurückgreifen können, sofern keine satzungsmäßige Ermächtigung vorliegt. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensgesetz, Benutzungsregelung, Öffentliche Einrichtung, Nutzungsart, Recht, Verwaltung

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Frankfurt/Main: Lang (1980), 282 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1985)

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Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensgesetz, Benutzungsregelung, Öffentliche Einrichtung, Nutzungsart, Recht, Verwaltung

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 572