Die Übertragung von Hoheitsrechten auf ausländische Staaten. Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Art. 24 I GG.

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SEBI: 91/5597

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Das sogenannte "Pershing-Urteil" des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. 12. 1984 zur Atomwaffenstationierung war Anlaß, näher auf die Möglichkeit der Übertragung hoheitlicher Rechte der BRD auf ausländische Staaten einzugehen. Bisher existieren kaum konkrete Vorstellungen darüber, wie der in Art. 24 Abs. 1 GG vorgesehene Tatbestand einer Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen zu verstehen ist. Daher nimmt der Autor zunächst eine Zusammenfassung der bisherigen Ansichten vor, um dann den Tatbestand als eigenständigen Typus staatsgrenzenüberschreitender Zusammenarbeit neu zu bestimmen. Auf dieser Basis wird anhand von Beispielen (u. a. NATO, deutsche Exklave Büsingen in der Schweiz) dargelegt, daß der so gewonnene Typus eine rechtstatsächliche Entsprechung in der Praxis der völkerrechtlichen Zusammenarbeit hat. Eine Erörterung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Übertragung beschließt die Arbeit. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß Art. 24 I GG lediglich die von ihm erfaßte Form der Hoheitsübertragung ausdrücklich gewährleistet, nicht jedoch andere Formen ausschließt. lil/difu

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Internationales Recht, Internationale Organisation, Kommunale Zusammenarbeit, Grenzüberschreitung, Hoheitsrecht, Übertragung, Exklave, Atomwaffe, Bundesstaat, Kompetenz, Militärwesen, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Recht, Übernational

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München: Beck (1991), XXIII, 431 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1989/90)

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Internationales Recht, Internationale Organisation, Kommunale Zusammenarbeit, Grenzüberschreitung, Hoheitsrecht, Übertragung, Exklave, Atomwaffe, Bundesstaat, Kompetenz, Militärwesen, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Recht, Übernational

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Münchener Universitätsschriften. Reihe der Juristischen Fakultät; 81