Die Zustimmungsbedürftigkeit der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: 4-Zs 987
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RE
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Abstract
Durch das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes werden den in Deutschland betriebenen Kernkraftwerken zusätzliche Elektrizitätsmengen bis zum Erlöschen der Betriebserlaubnis zugeteilt. Diese Zuteilung bewirkt im Durchschnitt Durchschnitt eine Laufzeitverlängerung der derzeit noch rechtmäßig betriebenen Atomkraftwerke von etwa zwölf Jahren. Sie ist nicht nur politisch hoch umstritten, sondern wirft auch die verfassungsrechtliche Frage nach der Zustimmungsbedürftigkeit von Bundesgesetzen im Bundesrat auf.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 9
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S. 257-261