Gemeindeklage gegen Einbeziehung in Raumordnungsverfahren. VwGO §§ 42 Abs. 2, 123; BayLplG Art. 23; BayVGH, Beschluß v. 25.9.1985 - 20 CE 85 A.2045.
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1986
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Zusammenfassung
Zur (Un-)Zulaessigkeit des Antrages einer Gemeinde auf einstweilige Anordnung gegen die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens fuer eine Muellverbrennungsanlage. Bei einem laengeren Planungsprozess kann nicht bereits die "Vorstufe der Vorstufe" der schliesslichen Planentscheidung Gegenstand einer gerichtlichen Kontrolle sein. Die gebotene Konzentration des Rechtsschutzes wird in der Rechtsprechung im Sinne einer Konzentration auf das Verfahrensergebnis, d.h. dem Planfeststellungsbeschluss verstanden. (rh)
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Umwelt- und Planungsrecht 6(1986), Nr.4, S.152-153, Lit.