Behutsame Stadterneuerung und Planungsrecht - ein Widerspruch? Fragen des Erhalts einer hohen Bebauungsdichte in Sanierungsgebieten.
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1984
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ZZ
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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4
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SEBI: Zs 360-4
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Zusammenfassung
Die wichtigsten Planungsgesetze und -verordnungen sind älter als die "behutsame Stadterneuerung". Sie beschäftigen sich vor allem mit dem Neubau und der Beschaffung von Flächen für ihn; entsprechend sind die städtebaulichen Anforderungen. Daher stoßen in Gebieten wie dem der "Altbau-IBA" die Planer immer wieder auf Widersprüche zwischen ihren Zielen und den Vorschriften des Planungsrechts. -z-
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Bauwelt 75(1984)Nr.36(Stadtbauwelt Nr.83), S.277.1525-280.1528, Abb.