Die Energieversorgungsunternehmen in der Raumordnung. Ein Beitrag zur Rechtsstellung der Energieversorgungsunternehmen im überörtlichen Planungsrecht.
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SEBI: 70/1469
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Zusammenfassung
Die Energiewirtschaft beeinflußt in zweifacher Weise die Struktur des Raumes. Einmal gehört sie zu den Wirtschaftszweigen, die in erheblichem Umfang Grund und Boden insbesondere für ihre Verteilungsanlagen beanspruchen. Zum anderen übt die Energiewirtschaft entscheidende Impulse auf andere Wirtschaftszweige aus. Sie leistet so einen nicht geringen Beitrag zur Verteilung der wirtschaftlichen Kräfte im Raum. Die Gas- und Elektrizitätswirtschaft ist als raumelevanter Wirtschaftszweig Gegenstand der staatlichen Raumordnungspolitik, deren Grundlage auf Bundesebene u. a. das Raumordnungsgesetz vom 8. April 1965 darstellt. Die Arbeit untersucht zunächst die Frage, ob die Energieversorgungsunternehmen (EVU) allein durch die Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes an landesplanerische Ziele bebunden sind. Anschließend wird untersucht, ob die EVU durch Maßnahmen der Aufsichtsbehörden dazu gezwungen werden können, landesplanerische Vorstellungen zu beachten. Dieser Fragenkomplex versucht überdies zu klären, welche Maßnahmen der Aufsichtsbehörde ,,raumbedeutsam'' im Sinne des Raumordnungsgesetzes sind, und ob die Energieaufsichtsbehörden bei diesen Maßnahmen an die Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes gebunden sind. Abschließend wird erörtert, ob das Landesplanungsgesetz von Nordrhein-Westfalen mit seinen Sicherungsmitteln (Flächensicherungsplan, landesplanerischer Widerspruch, Veränderungssperre) für die Energieversorgung relevante Bestimmungen enthält.
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Energieversorgungsunternehmen, Raumordnungsrecht, Landesplanungsgesetz, Raumordnung, Landesplanung, Energieversorgung, Planung, Recht, Wirtschaft
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Köln: (1969), 180 S., Lit.
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Energieversorgungsunternehmen, Raumordnungsrecht, Landesplanungsgesetz, Raumordnung, Landesplanung, Energieversorgung, Planung, Recht, Wirtschaft