Zuständigkeit und Aufgaben des Bundes für den öffentlichen Personenverkehr nach Art. 87e GG.

Nomos
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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 99/1050

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DI

Zusammenfassung

Die 1994 auf den Weg gebrachte Eisenbahnreform hat den Zuständigkeits- und Aufgabenbereich des Bundes für das Eisenbahnwesen einschneidend verändert. Dies wird anhand des Bereichs des Personenverkehrs dargestellt. Ausgehend von der Erläuterung des Begriffes "Eisenbahnen des Bundes" werden der Organisations-, Aufgaben- und Zuständigkeitsgehalt des Art. 87e III, IV GG bestimmt. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt bei der inhaltlichen Konkretisierung der sog. Gewährleistungsklausel in Art. 87 e IV GG. Des weiteren stellt der Autor die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (Art. 87 e I, II GG) als einen neu gestalteten Bereich der Wirtschaftsverwaltung dar und gibt einen Überblick über die Steuerungsinstrumente des Bundes auf diesem Gebiet. Eine Darstellung der verfassungsrechtlichen Konsequenzen aus der Neuschöpfung des Art. 87 e GG rundet das Werk ab. difu

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197 S.

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Nomos-Universitätsschriften. Recht; 284