Qualität der Planungsresultate. Liegt das Übel in der Vergabe der Planungsleistung durch den Auftraggeber?
Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: Kws 860 ZB 6819
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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Abstract
Bericht über horrende Kostensteigerungen bei öffentlichen Bauprojekten sind aus den Medien kaum noch wegzudenken. Nicht selten kranken Projekte an der Art und Weise der Vergabe der Planungsleistungen und einer unzureichenden Leistungsbeschreibung. Ohne eine sorgfältige Aufgabenbeschreibung ist für die Bieter eine realistische Abschätzung der eigenen Kosten nicht möglich. Es besteht Nachholbedarf bei der Vergabe der Planungsleistung, insbesondere im Hinblick auf die Definition der Planungsziele und der Bestimmtheit der Planungsaufgabe. Wichtig ist, genau zu definieren, welche Leistungen erbracht werden sollen. Zudem sollte den Vergabeunterlagen immer auch ein Entwurf der abzuschließenden Architekten- und Ingenieurverträge beigelegt werden - die Vertragsentwürfe sind Entscheidungsgrundlage für die möglichen Bewerber. Bei den Verhandlungsgesprächen sollte der Fokus nicht auf den Referenzen des Anbieters, sondern auf dem geplanten Projekt liegen. Darüber hinaus ist es von großer Bedeutung, Vorgaben für die Honorarparameter zu machen, um vergleichbare Angebote zu erhalten. Unzureichende Spezifizierungen führen dazu, dass die Zuordnung der Planungsleistungen zu den Honorarzonen der HOAI nicht erfolgen kann und Kosten von Seiten des Anbieters unterschätzt werden.
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Journal
Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 4
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S. 171-173