18- bis 21jährige in öffentlicher Erziehung. Ergebnisse einer Untersuchung. Bemerkungen zu einem Untersuchungsergebnis.

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SEBI: Zs 448

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Nachdem die Novelle zum JGW, die eine Heraufsetzung der Altersgrenze in der FEH und FE brachte, seit mehr als 6 Jahren in Kraft ist, sollten Aussagen über den Umfang und die Auswirkungen der Maßnahmen möglich sein.Besonders wichtig sind diese Untersuchungen im Hinblick auf die zur Diskussion stehende Änderung des Volljährigenalters.Für den Bereich des Landesjugendamtes Berlin wurde der Versuch gemacht, zu ermitteln, wie viele Heranwachsende nach Vollendung des 18.Lebensjahres erstmals in FEH und Fe genommen wurden und mit welchem Erfolg.Ausgewertet wurden 87 Akten von Minderjährigen des Geburtsjahrganges 1947.Die Untersuchung, deren Ergebnisse diskutiert werden, zeigt daß für eine ,,Zahl von Heranwachsenden eine unverzichtbare Forderung auf Schutz und Erziehung bestehen bleibt'', was der Gesetzgeber zur Kenntnis nehmen sollte.Die öffentliche Erziehung wird sich, bleibt es bei der jetzigen Volljährigkeitsgrenze, vor eine tiefgreifende Umgestaltung gestellt sehen.

Beschreibung

Schlagwörter

Empirische Sozialwissenschaft, Jugendlicher, Bildung, Gesetz, Sozialfürsorge, Erziehungshilfe, Erziehungsschwierigkeit, Fürsorgeerziehung, Heimerziehung

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In: Soziale Arbeit (1970) S. 201-217 6-7 S. 251-263

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Empirische Sozialwissenschaft, Jugendlicher, Bildung, Gesetz, Sozialfürsorge, Erziehungshilfe, Erziehungsschwierigkeit, Fürsorgeerziehung, Heimerziehung

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