Verschwiegenheits- und Auskunftspflicht kommunaler Vertreter im Aufsichtsrat öffentlicher Unternehmen.

Nomos
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Nomos

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Baden-Baden

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ZLB: 2002/3560
DST: Fa 300/53

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Dokumenttyp (zusätzl.)

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Zusammenfassung

Einhergehend mit dem Wandel der Kommunalwirtschaft fordern Volksvertreter in den letzten Jahren immer häufiger unter Berufung auf die Kontrollkompetenz von den kommunalen Aufsichtsratsmitgliedern die Erteilung umfassender Auskünfte über Interna öffentlicher Eigen- und Beteiligungsgesellschaften. Diese hingegen verweigern unter Verweis darauf, dass die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht sowohl eine zivilrechtliche Haftung als auch strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann, nicht selten die Weitergabe der geforderten Informationen. Ziel ist, den Pflichtenkonflikt kommunaler Aufsichtsratsmitglieder zwischen gesellschaftsrechtlicher Verschwiegenheitspflicht und kommunalrechtlicher Auskunftspflicht näher zu beleuchten und einer Lösung zuzuführen, wobei die zu bestimmende Reichweite der Kontrolle kommunaler Unternehmen und die aktienrechtlichen Sondervorschriften §§ 394, 395 AktG Berücksichtigung finden. difu

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240 S.

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Kommunalrecht - Kommunalverwaltung; 39