Ausgleichsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern. Systembildung und Rangfolge.

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SEBI: 79/1455

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Die Schaffung eines Sozialgesetzbuches, das alle Sozialleistungsansprüche umfassen soll, ist das wohl bedeutendste sozialrechtliche Vorhaben der Gegenwart. Die Arbeit beschäftigt sich mit einem Aspekt dieses zum größten Teil noch in Vorbereitung befindlichen Gesetzeswerkes, den Ausgleichsansprüchen zwischen Sozialleistungsträgern. Hierunter werden Ansprüche verstanden, die einem Sozialleistungsträger gegen einen anderen Sozialleistungsträger für Leistungen zustehen, mit deren Kosten der leistende nicht endgültig belastet werden soll. Den vielen Einzelfragen in diesem Bereich des Sozialrechts soll in der Arbeit nicht nachgegangen werden. Vielmehr ist es ihr Ziel, eine Bestandsanalyse und Systembildung nach einheitlichen und praxisgeeigneten Kriterien vorzunehmen. Es sollen Grundsätze gewonnen werden, die bei der Lösung von Einzelfragen angewandt werden können. Da eine einheitliche Terminologie in Praxis und Wissenschaft nicht vorhanden ist, schlägt der Verfasser im Rahmen der Ausgleichsansprüche eine Unterscheidung zwischen Ersatz- und Abwälzungsansprüchen vor, deren Unterschied sich aus den Ausgleichsanlässen ergibt. eb/difu

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Sozialrecht, Sozialgesetzbuch, Ausgleichsanspruch, Sozialleistung, Trägerschaft, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Sozialwesen

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Freiburg/Breisgau: (1978), XXX, 226 S., Tab.; Lit.

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Sozialrecht, Sozialgesetzbuch, Ausgleichsanspruch, Sozialleistung, Trägerschaft, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Sozialwesen

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