Die Beteiligung von Vereinigungen am kommunalen Willensbildungsprozeß.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 94/3238

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DI
S

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Abstract

Die Arbeit behandelt die Zulässigkeit der Beteiligung von Vereinigungen am kommunalen Willensbildungsprozeß. Mit Beteiligung ist hier nicht nur die Mitwirkung bei Verwaltungsentscheidungen, sondern auch bei Willensbildungsprozessen im Bereich der Gemeindevertretung sowie die Einbeziehung von Vereinigungsvertretern in Kollegialbehörden wie z.B. dem Jugendwohlfahrtsausschuß und zahlreichen anderen Beiräten und Gremien gemeint. Die behandelten Vereinigungen umfassen sowohl Verbände als auch Vereine und Kirchen, nicht aber Parteien. Beispiele für die Beteiligung sind neben dem Jugendwohlfahrtsausschuß der Ausländerbeirat und Naturschutzverbände, die nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz mitwirken. Als rechtliche Grundlage der Beteiligung an Entscheidungsprozessen kommen nur Bundes- und Landesgesetze in Frage; eigene Regelungen können die Gemeinden nur hinsichtlich von Anhörungs- und Beratungsrechten treffen. lil/difu

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XXX, 462 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1524