Gemeindliche Betätigungen rein erwerbswirtschaftlicher Art und "öffentlicher Zweck" kommunaler wirtschaftlicher Unternehmen.

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SEBI: 81/6503

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Abstract

Die Arbeit befaßt sich mit dem Begriff des öffentlichen Zwecks in Pargr. 67 der Deutschen Gemeindeordnung (DGO) von 1935 und den Nachfolgebestimmungen der Bundesländer und seinem Verhältnis zur rein erwerbswirtschaftlichen Betätigung kommunaler Wirtschaftsunternehmen.An die umfassende rechtstheoretische und rechtsmethodische Grundlegung der Problematik schließt der Autor eine Untersuchung der verfassungsrechtlichen Vorgaben der Thematik und eine Normkonkretisierung des Pargr. 67 DGO an.Er gelangt zu dem Ergebnis, daß aufgrund der geltenden Rechtslage den Gemeinden die Verfolgung rein erwerbswirtschaftlicher Ziele durch Gründung und Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen untersagt ist.Diese bereits bislang bestehende herrschende Auffassung erfährt eine Bestätigung und umfassende Begründung. ks/difu

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Wirtschaftsunternehmen, Öffentliche Aufgabe, Gemeindeordnung, Kommunalrecht, Kommunalbetrieb

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Berlin:Duncker & Humblot (1981), 286 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Münster 1981)

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Wirtschaftsunternehmen, Öffentliche Aufgabe, Gemeindeordnung, Kommunalrecht, Kommunalbetrieb

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Schriften zum öffentlichen Recht; 402