Freizeichnungsklauseln im Grundstücksrecht.
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1971
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SEBI: 73/1822
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Zusammenfassung
Freizeichnungsklauseln gehören zum festen Bestandteil eines Grundstückskaufvertrages, vor allem, wenn mit dem Grundstücksverkauf zugleich eine Übertragung eines noch nicht oder bereits fertiggestellten Gebäudes vorgesehen ist. Typische Freizeichnungen des Verkäufers sind Haftungsausschlüsse für Leistungsstörungen, Gewährleistungsausschlüsse, Ausschluß von Schadenersatzansprüchen. Die Studie bestimmt zunächst den Grundstücksverkauf, bei dem auch die Übereignung eines Gebäudes Vertragsgegenstand ist, als einheitlichen Kaufvertrag und untersucht unter diesem rechtlichen Aspekt Umfang, Wirksamkeit und Rechtsfolgen von vertragstypischen Grundstückskaufverträgen und Gesellschaftsverträgen, in denen sich ein Personengesellschafter zur Übereignung eines Grundstücks an die Gesellschaft verpflichtet. Einen breiten Raum widmet die Studie den Formularverträgen bei Grundstückskaufverträgen und der rechtlichen Behandlung der in ihnen enthaltenen Freizeichnungsklauseln. hw/difu
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Erlangen-Nürnberg: (1971), 188 S., Lit.