GOA 1974: Gebührenordnung für Architekten. Gültige Fassung für die Bundesrepublik Deutschland und das Land Berlin ab 25. Juli 1974.
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Zusammenfassung
Die Verordnung PR Nr. 66/50 über die Gebühren für Architekten - GOA - vom 13.Okt. 1950 ist (nach ihrer ersten Änderung) nunmehr durch die Änderungsverordnung der Bundesregierung vom 23.Juli 1974 in einigen wichtigen Punkten erneut geändert worden.Damit sind die bisherigen Vorschriften über Gebühren für städtebauliche Leistungen - ## 24 bis 29 GOA - sowie die bisherigen Vorschriften über Gebühren für Leistungen nach Zeit - ## 31 u. 32 GOA - außer Kraft gesetzt und durch drei neue Bestimmungen - ## 24, 25 u. 31 - ersetzt worden.
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Gebührenordnung, Architekt
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Wiesbaden, Kommunal- und Schul-Verlag (1974) 24 S.
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Gebührenordnung, Architekt