Rechtsfragen der Landesplanung in Nordrhein-Westfalen. Eine Untersuchung ihres Aufgabencharakters sowie der Rechtsnatur und Rechtswirksamkeit ihrer Arbeitsmittel.
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SEBI: 75/1847
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Zusammenfassung
Im Dienst der Raumordnung steht als relativ junge Disziplin die Landesplanung als sozial gestaltende und übergeordnet lenkende Tätigkeit öffentlich rechtlicher Körperschaften. Ausgangspunkt der Untersuchung bildet eine Definition der mehrdeutigen Begriffe des Raumplanungsrechts Raum-, Landes-, Regional-, Ortsplanung und Raumordnung. Ein geschichtlicher Überblick über den Entwicklungsgang von Raumordnung und Landesplanung führt hin zur Feststellung des aktuellen Standortes der Raumplanung im Tätigkeitsbereich gestaltender Verwaltung. Erörtert werden Rechtscharakter, Wesen und organisatorische Strukturen der nordrhein-westfälischen Landesplanung nach dem Landesplanungsgesetz von 1962 in der Fassung von 1972. Außerdem werden die Rechtsnatur und die Wirksamkeit der landesplanerischen Programme und Pläne und der sonstigen Arbeitsmittel der Landesplanung behandelt.
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Landesplanung, Raumordnung, Landesplanungsgesetz, Raumplanung, Regionalplanung, Verwaltungsrecht, Planung, Recht, Verwaltung
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In: Münster, (1975) XLI, 179 S., Lit.; Zus.
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Landesplanung, Raumordnung, Landesplanungsgesetz, Raumplanung, Regionalplanung, Verwaltungsrecht, Planung, Recht, Verwaltung