Die Förderung des deutschen Weinbaus durch staatliche Maßnahmen.

Nagel, Karl
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1973

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SEBI: 74/3714

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DI

Abstract

Durch den Zusammenschluß der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahre 1958 wurde ein Spezialbereich der deutschen Landwirtschaft, der Weinbau, zunehmend der harten Konkurrenz mit den übrigen weinbautreibenden EWG-Mitgliedstaaten ausgesetzt.Angesichts des Massenangebots dieser Länder, das den deutschen Weinmarkt wie den Weinbau zu liquidieren drohte, wurde in der BRD bald eine Serie von staatlichen Maßnahmen getroffen, um die Existenzgefährdung der Weinwirtschaft zu verhindern.Dabei wurde insbesondere darauf abgezielt, die Wettbewerbsfähigkeit des Weinbaus langfristig wieder herzustellen.Rechtliche Grundlage einer solchen Einflußnahme des Staates auf den Wirtschaftsablauf bildet Art. 109 II GG, wonach die Haushalte des Bundes und der Länder über Funktionen der staatlichen Bedarfsdeckung hinaus auch der Lenkung des wirtschaftlichen Geschehens dienen können.Die vorliegende Arbeit untersucht, welche derartigen Maßnahmen von Seiten des Bundes und der Länder ergriffen wurden, um dem deutschen Weinbau zu helfen.

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München: Schön (1973) X, 130 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1973)

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