§ 12 WEG und der Eingriff in die Handlungsfreiheit. Die Zustimmung des Verwalters zum Kauf einer Eigentumswohnung.
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1985
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IRB: Z 236
SEBI: Zs 6352-4
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Zusammenfassung
Die Beschränkung nach § 12 WEG beim Verkauf der Eigentumswohnung soll ausschließlich den geordneten Bestand der Gemeinschaft und ihre Funktionsfähigkeit sichern, so dass sich die Prüfung auch hierauf zu erstrecken hat. Die Veräußerungsbeschränkung zu Lasten des Verkäufers ist eigentlich eine Erwerbsbeschränkung zu Lasten des Käufers. Damit soll verhindert werden, dass Personen sich in die Gemeinschaft einkaufen, bei denen ein wichtiger Grund gegen die Eingliederung besteht. Diesen Zweck konnte das Gesetz nur dadurch erreichen, dass man den Veräußerer mit der Zustimmungspflicht belastete. rh
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Wohnungseigentum, Hamburg 35(1984)Nr.4, S.3-5, Lit.