Anwendung des Europäischen Beihilferechts auf soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (SDAI). Darstellung im Auftrag des Ausschusses für Soziales, Jugend und Familie des Deutschen Städtetages.
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DE
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Berlin
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RE
EDOC
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Zusammenfassung
Die Diskussion über den Stellenwert der Daseinsvorsorge in Europa und ihre Behandlung durch das europäische Recht ist für die Kommunen als die im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips in der ganz überwiegenden Zahl der Mitgliedsstaaten zuständige Ebene von großer Bedeutung. Mit ihrer Mitteilung aus dem Jahr 2006 hat die Kommission die Sozialdienstleistungen erstmals als eigenen Bereich definiert und versucht seitdem, vor dem Hintergrund der Stärkung der "sozialen Dimension" Europas vermehrt Einfluss auf diesen Bereich zu nehmen. Dies führt in der kommunalen Praxis z. T. zu großer Unsicherheit in Bezug auf die Frage, in welchen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge europäische Vorgaben wie zu beachten sind.
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Seiten
18 S.