Privatisierung? - Nicht gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger! Über die Einführung einer "Privatisierungsbremse" in die Bremische Verfassung.

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DE

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Hamburg

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Der Bremischen Bürgerschaft liegt ein Antrag zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen vor. In dieser soll zukünftig verankert sein, dass eine Privatisierung kommunaler Einrichtungen, Betriebe und öffentlicher Unternehmen nur noch nach einer Abstimmung durch die Bürgerinnen und Bürger möglich ist. Dieses Gesetz wäre ein Novum für die deutschen Bundesländer. Damit würde der Ära der Privatisierung öffentlicher Güter, die oftmals mit Haushaltssanierungen begründet wurde, vermutlich ein Ende gesetzt werden. Zukünftig sollen darüber nicht allein die Parlamente entscheiden können, sondern es müsste einen zustimmenden Volksentscheid geben.

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11 S.

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Weiterdenken; 1