Wann ist in Bayern die Wiedereinweisung zulässig?
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1983
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Zusammenfassung
Vermieter von Wohnraum werden zunehmend mit dem Problem der Wiedereinweisung zu Räumender in die bisherige Wohnung konfrontiert. Das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg hat nun mit Beschluss vom 12.1.1983 Nr. W 2 S. 82 A hierzu eindeutig Stellung bezogen und die zu erfüllenden Voraussetzungen geklärt, um eine Wiedereinweisung zu Räumender, wenn auch befristet, zu rechtfertigen. Danach muss die Gemeinde grundsätzlich zunächst alle anderen Möglichkeiten für ein Obdach in Betracht ziehen. Die Wiedereinweisung muss die letzte Möglichkeit vor der Obdachlosigkeit sein. Die Beweislast dafür trägt die Gemeinde, die eine Wiedereinweisung verfügen will. hg
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 73(1983)Nr.8, S.396-397