Bedeutung und Stellenwert der forstlichen Fachplanung für die Regionalplanung.
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Die forstliche Fachplanung dokumentiert sich in Bayern in den Waldfunktionsplänen, die als fachliche Programme und Pläne nach dem Landesplanungsgesetz aufgestellt werden. Sie sind bindende Vorgaben für die Regionalplanung. Dies und die Tatsache, daß den Inhalten vielfach die überörtliche Raumbedeutsamkeit fehlt, lassen der Regionalplanung wenig Spielraum, die Aussagen der Waldfunktionspläne zu vertiefen. Eine konkrete Hilfestellung erfährt die Regionalplanung durch die Waldfunktionspläne aber bei der Ausweisung der Gebiete, die zu Bannwald erklärt werden sollen. Die Ausweisung der Bannwaldgebiete ist die Voraussetzung für eine spätere Bannwalderklärung mittels Rechtsverordnung durch die Kreisverwaltungsbehörden. Bei der Ausweisung der Bannwaldgebiete muß sich die Regionalplanung zwar mit den fachlichen Vorschlägen auseinandersetzen, sie hat aber einen Ermessensspielraum bei der Abwägung mit anderen Belangen und Nutzungsansprüchen. - (Verf.)
Beschreibung
Schlagwörter
Forstplanung, Wald, Flächennutzung, Forstwirtschaft, Raumordnung, Regionalplanung
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn, (1989), H.2/3, S.119-122
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Forstplanung, Wald, Flächennutzung, Forstwirtschaft, Raumordnung, Regionalplanung