Der betriebliche Vorteilsausgleich als Ausgleich gesellschaftlicher Kosten und Nutzen im politischen Entscheidungsprozeß. Die Ausgleichspflicht von Veranlasserbetrieben bei der Beseitigung städtebaulicher Mißstände nach § 42 StBauFG.
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1976
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SEBI: 78/3685
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Zusammenfassung
Die Regelung des betrieblichen Vorteilsausgleichs nach PAR. 42 StBauFG läßt eine eindeutige Abgrenzung der Anwendungsvoraussetzungen zu, aus denen auch seine Rolle in einem umfassenderen Ausgleich der gesellschaftlichen Kosten und Nutzen abgeleitet werden kann.Die Studie erarbeitet daher einerseits diesen umfassenderen Ausgleich als Rahmenbedingung und entwickelt andererseits eine Systematik für die Voraussetzungen und Durchführung des betrieblichen Verteilungsausgleichs.Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden an konkreten Sanierungsprojekten (für 30 Sanierungsfälle lag entsprechendes Datenmaterial vor) im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit der Ausgleichspflicht sowie die Erfassung und Bewertung der betrieblichen Vorteilsfaktoren empirisch überprüft.Die Ergebnisse haben vor allem bei der Darstellung möglicher Zielkonflikte der kommunalen Entscheidungsträger Berücksichtigung gefunden.Bei der Überprüfung der faktischen Voraussetzungen und Möglichkeiten des betrieblichen Vorteilsausgleichs werden in jedem Einzelfall die Vor- und Nachteile analysiert, die ein Betrieb aus den städtebaulichen Maßnahmen ziehen kann.Untersucht wird ferner, welche betrieblichen Maßnahmen ohne Sanierung gefordert und durchgeführt werden könnten und ob der Betrieb durch seine Einwirkungen die Sanierungsmaßnahmen selbst mitveranlaßt hat.
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Göttingen: (1976), V, 228 S., Abb.; Tab.; Lit.