Raumordnerischer Handlungsspielraum für die Planung des Stromleitungstrassenbaus.
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Die Institutionen der Raumordnung können Ende der 80er und in den 90er Jahren sachgerecht nicht mehr nur das "wo" der großen Stromleitungstrassen prüfen, wenn sie zuvor nicht das "ob" und "wie" geprüft haben. Diese Änderung der Aufgabenstellung wird mit (1) der weiter zunehmenden Umweltbelastung, (2) dem Wertewandel und (3) den zu erwartenden Veränderungen in der Energienachfrage begründet. Drei Handlungsbereiche werden skizziert, in denen sich die Raumplanung bewähren muß: (1) eigenständige Bedarfsprüfung von der Energiewirtschaft angemeldeter Trassen mit Untersuchung von alternativen Trassen und Energieversorgungsstrukturen; (2) permanente Raumverträglichkeits- und Umweltverträglichkeitsprüfungen in den verschiedenen Entscheidungsschritten, um sog. Sachzwänge zu verringern; (3) Veränderungen der Gewichte bei der Abwägung der verschiedenen Interessen: Der Naturhaushalt und die sozialen Aspekte sind in gleicher Weise aus einer systemischen Sicht zu bewerten wie die Systemerfordernisse der Stromversorgung. - (Verf.)
Beschreibung
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Elektrizitätsleitung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Raumverträglichkeitsprüfung, Bedarfsprüfung, Raumordnung, Energie
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn, (1986), H.6/7, S.499-503, Lit.
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Elektrizitätsleitung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Raumverträglichkeitsprüfung, Bedarfsprüfung, Raumordnung, Energie