Bauplanungsrechtliche Beurteilung von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten. OVG Münster, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 10 B 2417/02.
Nomos
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Datum
2003
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Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
0943-383X
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4358-4
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
1) Eine Mobilfunksendeanlage, die auf dem Dach eines Gebäudes angebracht ist, und deren Sendemast ca. 8 m über der Dachhaut aufragt, ist baugenehmigungspflichtig und ein Vorhaben im Sinne von § 29 Abs.1 BauGB, dessen bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach den §§ 30 bis 37 BauGB zu beurteilen ist. 2) Sie ist in einem allgemeinen Wohngebiet nicht allgemein zulässig und im Regelfall keine Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs.1 S.1 BauNVO. Offen bleibt, ob es sich um eine fernmeldetechnische Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs.2 BauNVO und um einen störenden Gewerbebetrieb im Sinne von § 4 Abs.3 Nr.2 BauNVO handelt, die nach § 31 Abs.1 BauGB ausnahmsweise zulässig sind. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mobilfunksendeanlagen zu einer wahrnehmbar gewerblichen Überformung eines allgemeinen Wohngebiets führen und deshalb als gebietsfremd und den Gebietscharakter störend empfunden werden können. 3) Zur Folgenabwägung nach §§ 80 a Abs.1 Nr.2, Abs.3, 80 Abs.5 VwGO im Einzelfall. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Umweltrecht
Ausgabe
Nr. 6
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 420-424