Bauplanungsrechtliche Beurteilung von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten. OVG Münster, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 10 B 2417/02.

Nomos
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Datum

2003

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Herausgeber

Nomos

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Baden-Baden

Sprache

ISSN

0943-383X

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 4358-4
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

1) Eine Mobilfunksendeanlage, die auf dem Dach eines Gebäudes angebracht ist, und deren Sendemast ca. 8 m über der Dachhaut aufragt, ist baugenehmigungspflichtig und ein Vorhaben im Sinne von § 29 Abs.1 BauGB, dessen bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach den §§ 30 bis 37 BauGB zu beurteilen ist. 2) Sie ist in einem allgemeinen Wohngebiet nicht allgemein zulässig und im Regelfall keine Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs.1 S.1 BauNVO. Offen bleibt, ob es sich um eine fernmeldetechnische Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs.2 BauNVO und um einen störenden Gewerbebetrieb im Sinne von § 4 Abs.3 Nr.2 BauNVO handelt, die nach § 31 Abs.1 BauGB ausnahmsweise zulässig sind. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mobilfunksendeanlagen zu einer wahrnehmbar gewerblichen Überformung eines allgemeinen Wohngebiets führen und deshalb als gebietsfremd und den Gebietscharakter störend empfunden werden können. 3) Zur Folgenabwägung nach §§ 80 a Abs.1 Nr.2, Abs.3, 80 Abs.5 VwGO im Einzelfall. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Umweltrecht

Ausgabe

Nr. 6

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 420-424

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen