Die Reichweite des Bestandsschutzes von Altdeponien nach den §§ 9a AbfG und 35 Abs. 2 KrW-/AbfG.

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DE

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ISSN

0721-7390

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ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Der durch den Einigungsvertrag neu eingefügte Paragraph 9a Abfallgesetz, der entsprechend in Paragraph 35 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27.9.1994 übernommen wurde, sieht vor, daß Abfalldeponien, die in der DDR betrieben wurden, Bestandsschutz genießen. Der Beitrag geht auf die Frage ein, ob die im Einigungsvertrag angelegte vertragsrechtliche Grundlage zu Besonderheiten der Rechtsauslegung zwingt, danach auf die Voraussetzungen zur Anwendung des Paragraphen 9a und schließlich auf die Zulässigkeit nachträglicher Anordnungen und die Zulässigkeit einer Betriebsuntersagung.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Umwelt- und Planungsrecht

Ausgabe

Nr.5

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Seiten

S.161-167

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