Die Reichweite des Bestandsschutzes von Altdeponien nach den §§ 9a AbfG und 35 Abs. 2 KrW-/AbfG.
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Sprache (Orlis.pc)
DE
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ISSN
0721-7390
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
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Zusammenfassung
Der durch den Einigungsvertrag neu eingefügte Paragraph 9a Abfallgesetz, der entsprechend in Paragraph 35 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27.9.1994 übernommen wurde, sieht vor, daß Abfalldeponien, die in der DDR betrieben wurden, Bestandsschutz genießen. Der Beitrag geht auf die Frage ein, ob die im Einigungsvertrag angelegte vertragsrechtliche Grundlage zu Besonderheiten der Rechtsauslegung zwingt, danach auf die Voraussetzungen zur Anwendung des Paragraphen 9a und schließlich auf die Zulässigkeit nachträglicher Anordnungen und die Zulässigkeit einer Betriebsuntersagung.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Umwelt- und Planungsrecht
Ausgabe
Nr.5
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Seiten
S.161-167