Die Lärmfrage lösen! Lärmminderungsplanung im Land Brandenburg.
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DE
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0176-7534
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IRB: Z 1108
ZLB: Zs 2751-4
BBR: Z 447
ZLB: Zs 2751-4
BBR: Z 447
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Abstract
Seit durch Einfügung des Paragraphen 47a in das Bundesimmissionsschutzgesetz im Jahr 1990 von den Gemeinden die Aufstellung von Lärmminderungsplänen gefordert werden kann, besteht eine große Unsicherheit, wie mit diesem Planungsinstrument verfahren werden kann. Lärmminderungspläne sollen nach einer flächenhaften Erfassung der Lärmbelastung Vorschläge für kurz-, mittel- und langfristig zu verwirklichende Maßnahmen enthalten. Um die Möglichkeit der Durchführung einschließlich der Umsetzung zu testen, wurde im Jahr 1992 in der brandenburgischen Stadt Pritzwalk, 14000 Einwohner, eine modellhafte Untersuchung durchgeführt. Deren Ergebnisse und die seither bei der Umsetzung der Planungsvorschläge gemachten Erfahrungen werden im vorliegenden Beitrag dargestellt. Wesentlicher Lärmverursacher ist der motorisierte Straßenverkehr. Es zeigte sich, daß durch eine integrierte Verkehrsplanung die Möglichkeit besteht, die Umweltauswirkungen des Straßenverkehrs in mittlerer Größenordnung zu mindern. Wichtig ist die Einbindung der im Lärmminderungsplan vorgeschlagenen Maßnahmen in die Bauleitplanung und die Verkehrsplanung.
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RaumPlanung
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Nr.70
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S.163-169