Staatshaftungsgesetz ab 1.1.1982 in Kraft.
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IRB: Z 898
SEBI: Zs 919-4
BBR: Z 71
SEBI: Zs 919-4
BBR: Z 71
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Zusammenfassung
Das Staatshaftungsgesetz vom 26.6.1981 tritt am 1.1.1982 in Kraft. Der Beitrag geht auf die 5 Abschnitte des Gesetzes ein. Besonders dargestellt werden die Haftungsfragen der Träger öffentlicher Gewalt sowie die Entschädigungansprüche wegen Enteignung oder Aufopferung für das gemeine Wohl. Durch das Gesetz wird eine Ausweitung der Ausgaben des Staates und der Kommunen befürchtet. hb
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Recht, Verwaltung, Staatshaftungsgesetz, Inhalt, Öffentliche Gewalt, Haftung, Entschädigungsanspruch, Enteignung, Anforderung, Gemeinwohl, Rechtsschutz
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Kommunalwirtschaft, Wuppertal (1981)Nr.10, S.383-384, Lit.
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Recht, Verwaltung, Staatshaftungsgesetz, Inhalt, Öffentliche Gewalt, Haftung, Entschädigungsanspruch, Enteignung, Anforderung, Gemeinwohl, Rechtsschutz