Alles was Recht ist. Müll in alten Tongruben - Müllskandal oder Behördenschlamperei?
Deutscher Fachverl.
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Datum
2008
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Herausgeber
Deutscher Fachverl.
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Frankfurt/Main
Sprache
ISSN
0933-3754
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 5887
BBR: Z 551
BBR: Z 551
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
In der Tongrube Vehlitz, 30 Kilometer nördlich von Magdeburg, wurden tonnenweise Haus- und Gewerbemüllmengen verfüllt. Eine Analyse ergab, dass die Abfälle aus geschreddertem Plastik, Alufolien und fasrigen Kunststoffteilen besteht, die aus ganz Deutschland stammen. Der organische Anteil (TOC) des Mülls in der Vehlitzer Tongrube liegt bei 28 Masse-Prozent, erlaubt sind 1 Prozent. Die zulässigen Grenzwerte bei Nickel, Chlorid und Phenol wird in fast allen Proben deutlich überschritten. Die Technische Anleitung Siedlungsabfall (TaSi) schließt zwar Ablagerungen mit hohem Organikanteil aus, jedoch unterliegt die Verfüllung der Tongrube dem Bergbaurecht. Hier gilt, dass das Verfüllen mit Abfällen beim Tagebau im Rahmen der Rekultivierung grundsätzlich im bergrechtlichen Verfahren zu entscheiden ist. Das zuständige Bergamt muss sicherstellen, dass der Einbau der Abfälle auf den Nachbargrundstücken keine schädlichen Bodenveränderungen hervorruft. Derzeit wird geprüft, ob die Verfüllung illegal erfolgte oder von Rechtswegen gedeckt ist. In dem Beitrag werden die Ermittlungen nachgezeichnet und abschließend wird angemahnt, dass die in dem Fall zu Tage getretenen Regelungslücken beim Abfall-, Berg- und Bodenschutzrecht geschlossen werden müssen. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Entsorga-Magazin
Ausgabe
Nr. 5
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 69-71
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Entsorgung , Abfall , Abfallart , Abfallverwertung , Tagebau , Ton , Rekultivierung , Verfüllung , Schadstoff , Bodenschutz , Abfallrecht , Bergbaurecht , Behörde , Genehmigungsverfahren