Besondere Aspekte der Aufstellung von Bebauungsplänen, der Planerhaltung und der Behebung von Mängeln. Montag, 14. April 2008 Münster.

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ZLB: 4-2008/1196

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RE
SW

Abstract

Im ersten und größeren Referat wird unter dem Titel "Das generelle Verfahren bis zum Satzungsbeschluss" u.a. die Erforderlichkeit und praktische Abwicklung von Aufstellungsbeschlüssen sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die Offenlegung des Planentwurfs (formelle Anforderungen; Umfang der offen zu legenden Unterlagen; Einsatz elektronischer Informationstechnologien), die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Ausmaß und Funktion der Beteiligung; praktische Abwicklung) behandelt. Im "Verfahren bei Änderungen des Planentwurfs nach der Offenlegung" geht es um die Vorbereitung und Abwicklung der notwendigen Beschlussfassungen der Gemeindegremien (Zuständigkeit; Abwicklung; Dokumentierung), das Inkraftsetzen des Bebauungsplans, die Anforderungen an die Planurkunde und die Ausfertigung des Plans, die Schlussbekanntmachung und das Bereithalten des Plans zur Einsicht (insbesondere auch Hinweispflichten zur Sicherstellung der Planerhaltung). Unter "Besonderen Verfahren" werden das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB sowie das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB vorgetragen. Im letzten Abschnitt "Die Planerhaltung" geht es um das rechtliche System der Beachtlichkeit von Planmängeln, die Anforderungen an die Geltendmachung von Mängeln des Plans, um Voraussetzungen und Sicherstellung nach § 4a Abs. 6 BauGB sowie die Unzulässigkeit von Normenkontrollanträgen nach § 47 Abs. 2a VwGO. Der zweite Beitrag stellt die gesetzlichen Änderungen und Ergänzungen durch EAG Bau 2004, BauGB Novelle 2004, BauGB Novelle 2007 im Hinblick auf das Planaufstellungsverfahren und auf die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Bauleitpläne dar.

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Vhw Seminare; NW082246